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  Wärmeschutz

EnEV, das Schlagwort, wenn es um Neubau und Sanierungen geht.

Konkret bedeutet das: Die CO2-Emissionen sollen bis zum Jahr 2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 21% reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 von der Bundesregierung novelliert und wurde 2006 nochmals angepasst. Geregelt werden derzeit alle Maßnahmen baulicher Planung und Ausführung, die den Energiebedarf eines Gebäudes beeinflussen. Dabei hat das Gebäudekonzept bei Einhaltung des baulichen Mindestwärmeschutzes der einzelnen Komponenten ein gebäudespezifisches Anforderungsniveau zu erfüllen. Das heißt für den Einbau von Fenstern und Türen: Der Wärmeschutz muss mit dem Gebäudekonzept abgestimmt sein. So wird z.B. bei Neubauten kein spezifischer Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Bauteils Fenster bzw. Tür gefordert, sondern deren Tauwasserfreiheit. Hingegen wird bei Renovierungsmaßnahmen der Wärmedurchgang des Fensters oder der Fenstertür auf Uw = 1,7 W/m²K begrenzt. Maßgeblich für den Wärmeschutz des gesamten Fensters (Uw) sind das verwendete Rahmenmaterial (Uf) und das eingesetzte Verglasungssystem. Mit Kunststoff-Fenstersystemen kann aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit des PVCs und intelligenter Konstruktionen (Kammerung) ein hervorragender Wärmeschutz bis hin zur Passivhaustauglichkeit erreicht werden.

Und das heißt: Wer sich für Kunststofffenster entscheidet, ist bereits heute bestens gerüstet für die Anforderungen von morgen. Damit die Wärme auch da bleibt, wo sie hingehört.